Deinen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben? Wir helfen Dir!
Du bist neu in Deutschland und möchtest mit Deinem ausländischen Führerschein auch hier sicher und legal unterwegs sein? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir begleiten Dich Schritt für Schritt bei der Umschreibung Deiner Fahrerlaubnis – ob aus einem EU-Land, einem Drittstaat oder einem sogenannten Listenstaat gemäß Anlage 11 FeV. Unsere erfahrenen Fahrlehrer:innen in Düsseldorf wissen genau, worauf es ankommt
Allgemeine Regelungen
Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene mindestens 185 Tage im Jahr im Inland lebt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz. Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt.
Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse
Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat
Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültigkeit erforderlich.
Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gem. Anlage 11 FeV („Listenstaaten“)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrerlaubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11 der FeV geregelt. Fahrerlaubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine theoretische und praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind die Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbildungspflicht befreit. Jedoch ist die Begleitung durch einen Fahrlehrer bei der praktischen Prüfung verpflichtend; der vorherige Besuch einer Fahrschule ist dringend zu empfehlen.
Fahren mit einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
Sofern Du im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate (im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten möglich). Danach berechtigt Dich deine Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen unter anderem davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben.
Wann ein ausländischer Führerschein nicht gültig ist
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland:
wenn er nicht mehr gültig ist
wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist
wenn Du das in Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hast
wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen worden ist oder
solange Sie in Deutschland einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde
Strafen für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Jetzt Führerschein umschreiben!
Unser Team unterstützt Dich dabei, deinen ausländischen Führerschein umzuschreiben. Melde dich bei uns, um schnell und unkompliziert Deinen deutschen Führerschein zu erhalten.
Terminvereinbarung bei der Stadt Düsseldorf
Hier kannst du ganz einfach einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Düsseldorf zur Umschreibung deines ausländischen Führerscheins digital vereinbaren.



